Kirchgemeindeschiessen – Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
- Teilnahme- und auszeichnungsberechtigt sind Schützen, die bei einem Verein der Kirchgemeinde Messen den offiziellen Jahresbeitrag bezahlen.
- Mutationen: Angemeldete Schützen können vor dem Antreten der Gruppe durch andere Schützen des gleichen Vereins ersetzt werden.
- Die Standblätter sind auf dem Schiessplatz zu beziehen und nach dem Schiessen sofort zu kontrollieren. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Die Munition muss auf dem Schiessplatz bezogen werden. Die Hülsen bleiben Eigentum des durchführenden Vereins.
- Das Programm darf von jedem Schützen nur einmal geschossen werden. Vor und nach dem Schiessen findet eine Gewehrkontrolle statt. Störungen an der Waffe fallen zulasten des Schützen (ausgenommen Materialbruch)
- Jede Schützin/jeder Schütze ist nur einmal (Wander)preisberechtigt.
- Alle Teilnehmer sind bei der USS versichert.
- Alle Beanstandungen beim Schiessen werden durch den zuständigen Schützenmeister behandelt und erledigt.
- Im Übrigen gelten die allgemeinen Schiessregelungen und Vorschriften.
Gruppenwettkampf
5 Schützen eines Vereins bilden eine Gruppe. Jeder Verein kann beliebig viele Gruppen bilden. Das Gruppentotal ergibt den Rang.
Bei Punktgleichheit entscheidet:
Bei Punktgleichheit entscheidet:
- Die höheren Einzelresultate
- Die besseren Schnellfeuer
- Das höhere Gesamtalter
Einzelwettkampf
Bei Punktgleichheit entscheidet:
- Bessere Schnellfeuer
- Die Waffenart (1. Stgw 57/02 | 2. Stgw 57/03, Stgw 90, Karabiner | 3. Standard)
- Das Alter (1. Seniorveteranen | 2. U17 | 3. Veteranen | 4. U21 | 5. Aktive)